Zu Beginn einer Therapie stehen Sprechstunden- und Probatoriktermine, die wir nutzen, um eine diagnostische Einordnung vorzunehmen, die Themenbereiche abzustecken, Papierkram zu erledigen und sicher zu gehen, dass sich PatientIn und TherapeutIn in der gemeinsamen Arbeit wohlfühlen. Die Sitzungslänge beträgt in der Regel 50 Minuten.
Nach den probatorischen Sitzungen wird in der Regel zunächst eine Kurzzeittherapie (KZT) beantragt. Diese besteht aus 2x12 Sitzungen zu je 50 Minuten. Sollte anschließend noch therapeutischer Bedarf bestehen, ist eine Umwandlung auf eine Langzeittherapie möglich. Hierbei würden 36 weitere Sitzungen beantragt. Nach diesen insgesamt 60 Sitzungen ist, bei weiterhin bestehendem Bedarf, meist eine Verlängerung um weitere 20 Sitzungen möglich.
In der Regel finden Therapiesitzungen zu Beginn sehr regelmäßig wöchentlich statt und die Abstände zwischen den Sitzungen werden mit der Zeit immer weiter gestreckt.
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